Campingplatz Bärensee: Pächtern droht hoher finanzieller Verlust

Bruchköbel
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Auf dem Campingplatz am Bärensee können zukünftig keine Pachtverhältnisse mehr mit Überlassung der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude oder anderer Bauten übergeben werden. Das geht aus einem Schreiben des Eigenbetriebs „Wirtschaftliche Betriebe“ der Stadt Bruchköbel an die Pächter hervor, das der Redaktion vorliegt. Die Empörung unter den Pächtern der Parzellen an dem Naturbadesee ist groß, schließlich könnten damit hohe Investitionen verloren gehen.



Die Entscheidung geht offenbar darauf zurück, dass der Campingplatz wieder als eben solcher hergestellt werden soll. Feste Bauten, wie auch auf anderen Plätzen in der Region längst üblich, sollen so zukünftig verhindert werden. Mit der neuen Nachfolgeregelung für die Pachtverträge werden sich größere Investitionen kaum mehr lohnen. Bislang konnten die Pachtverträge mit der Übernahme der Bauten übergeben beziehungsweise verkauft werden. Dies war auch außerhalb der im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen möglich. Was künftig gilt, ist in dem Schreiben deutlich formuliert: Bei Platzaufgabe müssen die Parzellen komplett geräumt werden. Stichtag ist der 20. Juni 2023, alle bis dahin genehmigten Pachtübernahmen bleiben noch nach der alten Regelung gültig.

Für die Pächter bedeutet dies, dass sie alle bisher getätigten Investitionen verlieren, wenn sie die Parzelle abgeben. Das gilt wohl auch bei einer Übernahme innerhalb einer Familie. Mehrere tausende Euro wären dann futsch, teilweise wurden sogar Kredite aufgenommen, um die Parzelle am Bärensee nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Zudem fallen weitere Kosten für die Räumung an. Für die Pachtübernahme einer Parzelle auf dem Campingplatz wurden bislang samt Bauten und Inventar im privaten Handel circa 30.000 bis 60.000 Euro aufgerufen. Aufgrund steigender Energiekosten hatten zuletzt einige Pächter mit dem Gedanken gespielt, ihre Parzelle zu verkaufen und gehofft, zumindest einen Teil ihrer Investitionen wieder refinanzieren zu können.

Aktuell laufen nun Diskussionen unter den Pächtern, ob gegen die bereits gültige Umstellung noch ein Widerspruch möglich ist. Im Gespräch sind eine Petition oder auch eine Sammelklage.

cambarenseeverla az


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