Bad Orb: Als die Frau den Gerstensaft weggoss, rastete 76-Jähriger aus

Bad Orb
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Mit immerhin 76 Jahren musste der Rentner auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft Hanau warf ihm vor, seine Frau körperlich angegangen zu haben. Das räumte er auch ein. Allerdings gab er dafür einen ungewöhnlichen Grund an. Der Bad Orber hatte einige Flaschen seines Feierabend-Bieres im Kühlschrank zum Temperieren abgelegt. Nun wollte seine Frau dort Einkäufe platzieren. Weil sie aber nicht ausreichend Platz vorfand, räumte sie kurzerhand einige Flaschen des Gerstensaftes heraus. Mehr noch: Den Inhalt kippte sie teilweise in den Ausguss.

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Das brachte ihn in Rage. „Ich hatte deswegen schlechte Laune“, erinnerte er sich. Dabei packte er sie fest am Arm und schleuderte sie zur Seite, war es in der Anklageschrift formuliert. Die Frau trug Kratzspuren und ein Hämatom am Oberarm davon. Und sie rief die Polizei, die schlichtend einschritt und den Ehemann zehn Tage der gemeinsamen Wohnung verwies. Der 76-Jährige beteuerte, nicht gewalttätig gewesen zu sein. Mehr noch: Er habe noch nie in seinem Leben eine Frau geschlagen. Und er liebe schließlich seine Frau. Er sei halt in der Situation verärgert gewesen, dass ihm die Frau sein Bier nicht gönne. Früher, als sie noch geraucht habe, habe er ihr auch keine Vorschriften gemacht.

Die Geschädigte wusste mehr Details aus dem Eheleben zu berichten. Ihr Mann trinke weit mehr als nur die zwei, drei Feierabend-Bierchen. Auch Schnaps und Wein nehme er zu sich. Sie bezeichnete ihn als „Quartalssäufer“, der regelmäßig betrunken sei. Im Vollrausch habe er sie angeblich schon bei früheren Gelegenheiten mit den Händen an der Kehle gepackt oder mit einer Plastikpistole gedroht, sie zu erschießen. Eigentlich wolle sie gar nicht, dass ihr Mann bestraft wird, sondern erbat Hilfe vom Gericht bei der Alkoholproblematik. Einen ersten Erfolg habe die Angelegenheit schon gebracht: Er trinke jetzt weniger. Bier dürfe er schließlich zu sich nehmen. Es solle halt nicht ausarten.

Der Senior hatte Mühe, der Gerichtsverhandlung zu folgen, weil er sein Hörgerät blöderweise zuhause vergessen hatte. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Richterin Lisandra Falkner mussten sehr laut reden, damit er alles mitbekam. Beide überlegten intensiv, wie sie diesen Fall zu einem guten Ende bringen könnten. Die Lösung: Sie stellten das Strafverfahren ein, verpflichteten den 76-Jährigen allerdings einen Kurs „Konflikte lösen ohne Gewalt“ in Hanau zu besuchen. Und nachdem sich seine Frau bereit erklärt hatte, ihn dorthin zu chauffieren, waren alle Seiten zufrieden. / ls


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