„Bürokratieabbau“ in Deutschland und was hinten dabei herauskommt – wirklich ganz hinten...

Leserbriefe
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Die Erhöhung der Kita-Gebühren in Gelnhausen hat VORSPRUNG-Leser Michael Neitzert für seinen Leserbrief zum Anlass genommen.



"Ein zufällig mitgehörtes Gespräch: Erzieherin 1 zu Erzieherin 2: „Du ich glaub der Kevin (Name geändert) hat in die Windel gemacht.“ Erzieherin 2: „Meinst Du, ich sollte mal nachschauen?“. Erzieherin 1: „Jaja, es riecht schon etwas merkwürdig“. Erzieherin 2: „Ok, ich schau nach“ (und lupft die Windel). Erzieherin 1 schreibt (!): „Protokoll: es ist jetzt 09:37, ich notiere: Erzieherin 2 hat in Beisein der Erzieherin 1 die Windel von Kevin ohne jede sexuelle Berührung angehoben, um nachzusehen, ob da etwas ist. Ergebnis: Da ist etwas.“. Erzieherin 2 zu Kevin: „Komm, ich wechsel dir die Windel“. Erzieherin 1 ruft Erzieherin 3 und 4 an den Wickeltisch „Bei Kevin muss die Windel gewechselt werden“. Wegen des Schutzkonzepts der Kita darf das nur nach dem Acht Augen Prinzip erfolgen. Also stehen nun vier Erzieherinnen um den um den armen Kevin herum, um seine Windel zu wechseln. Kevin hat aber nun aber unter Beobachtung von Acht Augen gar keine Lust mehr auf Windelwechsel und weigert sich mit allem, was die Stimmbänder hergeben. Die vier Erzieherinnen zucken zurück – Kevin verweigert einen Eingriff in seine Intimsphäre – das ist unter allen Umständen zu respektieren. Erzieherin 1: „Das Schutzkonzept schreibt in einem solchen Fall vor, dass wir einen Erziehungsberechtigten von Kevin anrufen, damit dieser selbst die Windel wechselt“. Also wird eine Telefonnr. herausgesucht und der/die Erziehungsberechtigte von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Herr V. (Name unkenntlich gemacht) informiert daraufhin seinen Chef in Frankfurt (Ort geändert), dass er jetzt mal eben für nur schlappe drei Stunden abwesend ist, weil er zu seinem Sohn Kevin (Name geändert) nach Gelnhausen Haitz (Ort geändert) fahren muss, um diesem die Windel zu wechseln. Der Chef freut sich natürlich über die starke familiäre Ausrichtung des Schutzkonzepts zum Wohle der Kleinsten und macht die Arbeit seines Angestellten selbst.

Eine Satire? Mitnichten:

Ein Schutzkonzept sollte dazu beitragen, dass eine womögliche Kindeswohlgefährdung von dir als Fachkraft erkannt wird und das Kind sofortige Hilfe erhält (..) Es gilt zwei Stränge des Kinderschutzes zu unterscheiden. Zum einen der Schutz vor Kindeswohlgefährdung und das Vorgehen im Verdachtsfall außerhalb der Einrichtung (SGB VIII § 8a) zum anderen Präventionsmaßnahmen innerhalb der Einrichtung und Vorgehen im internen Verdachtsfall (SGB VIII §45 Betriebserlaubnis, § 47 Meldepflicht, § 71 erweitertes Führungszeugnis). Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Es ist somit die Aufgabe der Träger das Kindeswohl in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen. Ein entsprechendes Schutzkonzept zu verfügen gilt auch als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII (vgl. Bundesministerium für Justiz, 2022)."

Fazit: Wenn vier Erzieher mit 1 x Windelwechseln bei einem Kind etwa 15 Minuten plus Protokoll beschäftigt sind, und in der Kitagruppe etwa 20 Kinder im Windelalter sind, ergibt das fünf Stunden pro Erzieher. Oder mit anderen Worten: Die Erzieher sind fünf Stunden am Tag nur mit Sch.. beschäftigt. - Deshalb ist eine Gebührenerhöhung um bis zu 360 Euro in Gelnhausen (Ort geändert) natürlich völlig gerechtfertigt. Weil diese Erzieher fehlen ja jetzt in der Gruppe (Fachkräftemangel) bei Inklusion, Integration, Vorschulbildung, Sprachförderung etc etc.. - Pisa wird einfach von der Presse überschätzt.

Schilda lässt grüßen - (sofern die studierten Millennials, Gen Zero etc überhaupt noch wüsste, wo Schilda liegt ;-) ) aber eigentlich vergeht einem das Lachen, weil die meinen es bitter ernst."

Michael Neitzert
Wächtersbach

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