U3-Plätze: Kosten können je nach Jahreseinkommen ermäßigt werden

Niederdorfelden
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Bereits seit 2016 hat sich die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung intensiv mit dem Konzept einkommensabhängiger Kita-Gebühren befasst, bis schlussendlich 2018 eine entsprechend überarbeitete Satzung verabschiedet und in Kraft gesetzt werden konnte.



Seitdem gelten für die Betreuung von U3-Kindern gestaffelte Beiträge, bei denen Eltern auf Antrag einen ermäßigten Satz erhalten können. Wird kein Antrag gestellt, wird automatisch in die höchste Stufe eingruppiert.

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Elternschaft möchte die SPD Niederdorfelden an dieser Stelle auf diese Tatsache hinweisen, da ganz offensichtlich die Eltern bisher nicht darüber informiert wurden. Alle Eltern, die ein Kind unter drei Jahren in der Betreuung anmelden, können, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, bei der Gemeinde einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Die Ermäßigung gilt für 12 Monate und muss dann gegebenenfalls neu beantragt werden. Als Grundlage muss ein schriftlicher Nachweis des Familienbruttoeinkommens vorgelegt werden.

Unabhängig von diesen einkommensgestaffelten Gebühren gibt es darüber hinaus immer die Möglichkeit, in wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen eine komplette Übernahme der Kostenbeiträge beim zuständigen Kreisjugendamt zu beantragen.

Die Einkommensgrenzen in der derzeit gültigen Fassung (seit 1.1.2023) betragen:

 

Jahresbrutto-Einkommen

12.30 Uhr je Kind

15.00 Uhr je Kind

 

bis 44.000 €

216,00 €

314,00 €

bis 66.000 €

227,00 €

324,00 €

bis 88.000 €

237,00 €

340,00 €

über 88.000 €

247,00 €

355,00

Grundsätzlich ist die SPD Niederdorfelden nach wie vor der Überzeugung, dass Bildung allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zugänglich sein sollte und Familien bei der Betreuung ihrer Kinder und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden müssen. Die Gemeinde Niederdorfelden bezuschusst heute schon die Kinderbetreuung in Höhe von 3,8 Millionen Euro pro Jahr, Tendenz steigend. Zur Einordnung: Bei jährlichen Gesamtausgaben von insgesamt etwa 13,6 Millionen Euro macht allein die Kinderbetreuung einen Anteil von rund 28% aus. Insgesamt konnte der Haushaltsplan für 2024 nur durch Rücklagen ausgeglichen werden, eine weitere finanzielle Entlastung für Familien bei den Betreuungsgebühren kann die Gemeinde daher leider nicht leisten. Die SPD Niederdorfelden appelliert daher wiederholt an das Land Hessen und den Bund, mehr Mittel zur Unterstützung der Kommunen bei dieser gesamtgesellschaftlich so wichtigen Aufgabe bereitzustellen. Solange dies nicht der Fall ist hofft die SPD Niederdorfelden, dass die Möglichkeit zur Ermäßigung der Betreuungsgebühren wenigstens ein wenig zur Entlastung von Familien beiträgt und ruft dazu auf, von dieser Möglichkeit rege Gebrauch zu machen.


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